Verkehrsrecht

Yvonne Storbeck
- Rechtsanwältin -
zugelassen am OLG

Ein Unfall ist ärgerlich genug…
…machen Sie sich nicht mehr Arbeit, als unbedingt nötig!

Sie haben das Recht, zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kosten des Rechtsanwalts zahlt die Versicherung des Unfallgegners, wenn dieser den Unfall allein verursacht hat. Wenn es zu einer Haftungsquote kommt, trägt die gegnerische Versicherung Ihre Rechtsanwaltskosten anteilig, d.h. in Höhe der Haftungsquote des Unfallgegners. Die Abwehr von Ansprüchen, die der Unfallgegner gegen Sie geltend macht, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.
 

 

Vorsicht Falle: Einige Haftpflichtversicherer sind dazu übergegangen, dem Geschädigten anzubieten, ihm die gesamte Schadensabwicklung abzunehmen. Dieser „Service“ kann den Geschädigten im Ergebnis teuer zu stehen kommen, denn in erster Linie soll der Geschädigte davon abgehalten werden, sich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, eine Fachwerkstatt und ein Mietwagenunternehmen auszusuchen und sich von einem Rechtsanwalt über seine Ansprüche beraten zu lassen.

Dies geht häufig auf Kosten des Geschädigten, denn die von den Versicherern beauftragten Gutachter und Werkstätten sind in vielen Fällen gehalten, den Schaden möglichst niedrig zu bewerten und billig zu reparieren. Hinzu kommt, dass ein Geschädigter, der nicht anwaltlich beraten ist, oft nicht weiß, welche weiteren Ansprüche (Schmerzensgeld, Haushaltsführungs-schaden etc.) ihm in welcher Höhe zustehen.

Die Erfahrung zeigt: Viele Ansprüche werden erst durch eine umfassende Rechtsberatung sichtbar. Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, erzielen häufig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen!


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