Opferschutz

Dr. Darius R. Kempa
- Rechtsanwalt -
zugelassen am OLG

Sie sind Opfer eines Übergriffs geworden?

Nicht selten scheuen Opfer den Gang zur Polizei, Staatsanwalt oder Gericht.

Wir betreuen Sie aus diesem Grunde in rechtlicher sowie psychologischer Hinsicht. Hierbei arbeiten wir ferner mit Opferschutzorganisationen zusammen. 

Beharrlich hält sich Meinung: "Für Täter wird alles getan, wohingegen Opfer keinerlei Rechte haben".  Dies ist jedoch falsch!

Opfer haben sehr weit reichende Rechte, die allerdings nicht selten selbst in Fachkreisen nicht hinreichend bekannt sind.  Deren umfassende Darstellung würde freilich den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Deshalb soll an dieser Stelle kurz der Tätigkeitsschwerpunkt eines Opferanwalts dargestellt werden:

     
Was ist ein Opferanwalt?

Einem psychisch belasteten Opfer einer Straftat ist es nicht zumutbar, für jedes Problem zu einem anderen Anwalt zu laufen und mehrmalig sein Leid erzählen zu müssen.  Wir verstehen deshalb unter dem Begriff "Opferanwalt" einen Anwalt, der sich um sämtliche rechtliche Angelegenheiten des Opfers kümmert, die sich in Zusammenhang mit der Straftat ergeben können:

  • Beratung und Hilfe bei der Anzeigenerstattung gegen den Täter
  • Beistand beim Umgang mit Ermittlungsbehörden
  • Unterstützung der Ermittlungsbehörden durch Aufzeigen von Beweismitteln und Aufarbeitung des Sachverhalts
  • Vertretung und Beistand im Täter-Opfer-Ausgleich
  • Rückgewinnung von durch die Straftat entzogenen Vermögensgegenständen
  • Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche (insbesondere Opferentschädigungsgesetz)
  • Nebenklagevertretung im gerichtlichen Verfahren
  • Zeugenbeistand im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
  • Unterstützung von Opfern durch private Hilfseinrichtungen
 

Gerade die Nebenklage ist von erheblicher Bedeutung.

Opfer bestimmter Straftaten (Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Geiselnahme; bei Mord und Totschlag steht die Nebenklagebefugnis den Eltern, Kinder, Geschwister sowie dem Lebenspartner eines Getöteten zu) können sich in einem Strafverfahren diesem als Nebenkläger anschließen.  Dies bedeutet, dass sie Einflussmöglichkeiten auf das Strafverfahren erhalten. Sie sind somit nicht nur Zeuge, sondern vertreten durch den Anwalt prozessbeteiligt. 

Der Nebenkläger besitzt im Wesentlichen die gleichen Rechten, wie z. B. der Staatsanwalt oder die Verteidigung.
Wichtig ist, dass der Nebenklageberechtigte sich in jeder Lage des Verfahrens als Nebenkläger anschließen kann. Dies kann auch während der Hauptverhandlung und sogar nach ergangenem Urteil zur Einlegung von Rechtsmitteln geschehen, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.



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