Erbrecht

Susanne Hann
- Rechtsanwältin -
Fachanwältin für Familienrecht
zugelassen am OLG

In Deutschland wird im Wege der Erbfolge der weitaus größte Teil des Vermögens übertragen. Es sollte daher rechtzeitig  geprüft werden, ob und wie die Erbfolge und Vermögensübertragung etc. geregelt werden soll, um erhebliche Nachteile und anschließende Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Das Erbrecht eröffnet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen gerne individuell darlegen.

Ist der Erbfall eingetreten, so gibt es leider häufig Streit um das Erbe. Die aus dem Erbfall resultierenden, erbrechtlichen Ansprüche aus einem Vermächtnis etc. oder Pflichtteilsansprüche gilt es durchzusetzen.

Das Erbrecht ist sehr umfassend, die vorstehenden Beispiele geben daher nur eine rudimentäre Auswahl der Möglichkeiten und Fallgestaltungen wieder.

Zu unserem Tätigkeitsbereich gehören z.B.:
  • Testamentsgestaltung
  • Erbauseinandersetzung
  • Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Antrag auf Erteilung eines Erbscheins


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